Die grundsätzliche Problematik wurde kurz vor der Kommunalwahl am 26.8.2020 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung bekannt.
Hier eine kurze Zusammenfassung der Aktivitäten.
Auf unsere Anfrage am 26.8.2020, wann mit dem Start der Baumaßnahme gerechnet werden kann wurde mitgeteilt das Mitte Oktober 2020 begonnen werden soll. Das führte zu einigen Diskussionen bei den Einzelhändlern der oberen Kaiserstrasse die Behinderungen zum Weihnachtsgeschäfts befürchteten.
Daraufhin stellte die UWG Fraktion am 1.9.2020 in der Sitzung des Rats eine Anfrage zu dem Thema und einen Antrag zur Verschiebung der Baumaßnahme. Wir berichteten darüber in einem Artikel auf dieser Webseite.
In der gleichen Sitzung des Rates wurde die Vergabe für die Baumaßnahme beschlossen aber unser Antrag zur Verschiebung leider mehrheitlich abgelehnt.
Am 8.9.2020 fand ein sehr konstruktives Gespräch zwischen den Einzelhändlern, der Verwaltung und der Politik vor Ort statt. Wir berichteten ebenfalls bereits darüber. Dort hatte die Verwaltung dann zugesagt das Gespräche mit dem Bauunternehmen, mit dem Ziel einer Verschiebung, geführt werden.
Als einen möglichen Termin für weitere Informationen wurde Ende September avisiert.
Wir haben am 30.9. bei der Verwaltung nachgefragt und Informationen erhalten das noch weitere Gespräche stattfinden müssen. Ebenso berichtete die Presse am 16.10.2020 über den Fortschritt.
Nach weiteren Nachfragen am 16.10. + 20.10. ereichte uns heute eine Pressemitteilung der Verwaltung (Zitat):
“… Als möglicher Baubeginn ist der kommende Januar ins Auge gefasst. …”
Die UWG Fraktion begrüsst diese erfreuliche Entwicklung und bedankt sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit.
Die Verwaltung berichtet heute im Ausschuss für Stadtentwicklung über den aktuellen Stand zur Vermarktung des Baugebiets Karthausen.
Wie die Vorlage im Ausschuss schon darstellt, gibt es erhebliche Probleme bei der Erstellung des Bebauungsplans. Ohne einen Bebauungsplan ist ein Verkauf der Baugrundstücke nicht sinnvoll möglich. SPD / GRÜNE hatten in der Vergangenheit noch versucht alternative Bebauungen zu initiieren. Das hätte die Erstellung des Bebauungsplans noch weiter verzögert. Nur durch einen gemeinsamen Antrag von CDU und UWG im Februar dieses Jahres konnte endlich ein klarer Beschluss für eine Bebauungsvariante (städtebauliches Konzept) getroffen werden.
Im Ausschuss berichtet die Verwaltung das noch weitere Untersuchungen stattfinden müssen. Es wurde von archäologische Funden (steinzeitliche und Funde aus dem II. Weltkrieg) berichtet. Diese Untersuchungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dazu müssen noch externe Dienstleister gesucht und beauftragt werden.
Ebenso sind noch Lärmgutachten (schalltechnische Untersuchung) notwendig. Die Ergebnisse werden in den nächsten Wochen erwartet. Je nach Ergebnis müssen noch Maßnahmen (Schallschutzmauer, etc.) umgesetzt werden.
Die Vermarktung und damit die Bebauung wird sich daher noch verzögern. Optimistische Schätzungen der Verwaltung hoffen das im Herbst 2020 ein weiterer Entwurf des Flächennutzungsplan vorgestellt werden kann. Danach kann erst die Erstellung des Bebauungsplans erfolgen.
Damit sind die Ziele (schnelle Vermarktung, Baugrundstücke für junge Familien, dringend benötigte Einnahmen für den Haushalt), die sich Verwaltung und Bürgermeister gesetzt haben, weiterhin nicht realisierbar.
Zur Erinnerung:
Das Baugebiet wurde Ende 2017 durch die Verwaltung gekauft. Dieser Kauf war zwar rechtlich einwandfrei, aber in der Politik sehr umstritten weil der Bürgermeister das Gelände, in Ausnutzung einer Regelung in der Geschäftsordnung, ohne Beteiligung der Politik gekauft hat. Die Planungen der Verwaltung zielten auf eine schnelle Vermarktung hin. Leider gab es in der Zwischenzeit viele Hindernisse mit dem Ergebnis das weder eine Vermarktung noch eine Bebauung bis heute möglich war.
Die UWG hat sich zum Baugebiet Karthausen eindeutig positioniert.
Wir sind für eine Ausweisung von weiteren Wohngebieten unter der Beachtung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Bebauung muss immer ökologisch vertretbar sein. Weiterhin müssen die aktuellen energetischen Entwicklungen (Solarthermie, Photovoltaik, Elektromobilität, etc.) berücksichtigt werden.
Allerdings halten wir die Fläche in Karthausen als “Wohngebiet am äußersten Ende der Stadt” weiterhin für nicht geeignet. Hier betreibt die Verwaltung eine Strategie die einer ganzheitlichen Stadtentwicklung nicht zuträglich ist.
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde vom Büro Junker&Kruse die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vorgestellt.
Kurz gesagt soll dieses Konzept die Ansiedlung von Einzelhandel in der Stadt Radevormwald räumlich steuern. Räumlich steuern bedeutet, das sich nur gewisse Produkte (nach Sortimentsliste) an genau definierte Standorten angeboten werden kann.
Als Ergebnis dieses Einzelhandelskonzepts könnten sich z.B. ALDI oder auch REWE (Kaufpark) aktuell nicht mehr ansiedeln. Geschützt werden diese Standorte nur durch das Gewohnheitsrecht.
Die UWG hatte in der Vergangenheit per Antrag gefordert das das Einzelhandelskonzept so gelockert wird das auch an den “zentrenfernen” Standorten (z.B. Bergerhof, Karthausen, Wupperorte) eine gute Versorgung sichergestellt wird. Das ist die Fortführung guter UWG Politik zu der Ansiedlung von Einzelhandel in Radevormwald. Wir hatten in der Vergangenheit den Nahversorgungsstandort Bergerhof, gegen Verwaltung und anderer Parteien, gefördert und vorangetrieben. Ebenso setzen wir uns für die Nahversorgung in den Wupperorten weiterhin aktiv ein.
Leider hat die Verwaltung und auch das Beratungsunternehmen nicht erkannt das eine solche Lockerung gefordert war.
Grundsätzlich halten wir Einschränkungen des Einzelhandels in Bezug auf die Ansiedlung in unserer Stadt für völlig verfehlt. Die Praxis zeigt das der Einzelhandel genau weiß wo eine Ansiedlung sinnvoll und tragfähig ist. Deswegen plädiert die UWG für eine Öffnung der gesetzlichen Vorschriften damit eine Ansiedlung flexibel möglich wird.
Glücklicherweise hat der Ausschuss entschieden keinen Beschluss an diesem Tag zu fassen. Die UWG und SPD beantragten die Beratung in den Herbst zu verschieben. Dem wurde dann mehrheitlich stattgegeben.
Wir sind froh das viele politische Fraktionen jetzt die Lage erkannt haben und freuen uns auf die weiteren, bestimmt auch kontroversen, Diskussionen.
Ziel wird für uns weiterhin sein, eine größtmögliche Flexibilität bei der Ansiedlung von Einzelhandel zu ermöglichen.
Wir werden in einem weiteren Beitrag die Auswirkungen des Einzelhandelskonzepts detailliert darstellen.
Die UWG Fraktion hat zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 19.9.2018 und zur Sitzung des Rates am 9.10.2018 einen Antrag zur Bebauung von Karthausen gestellt.
Ortsteil Karthausen mit denkmalgeschützem Bauernhof
Zur Bürgerversammlung am 3.9.2018 stellte die Verwaltung dann noch eine veränderte Version der Präsentation vor. Dort wurde die Anzahl der geplanten Wohneinheiten auf 274 Wohneinheiten (von 253 Wohneinheiten) erhöht.
Folgende Gründe sind für die Antragstellung ausschlaggebend:
Durch das Neubaugebiet wird ein neuer Stadtteil geschaffen.
Für diesen Stadtteil ist die Infrastruktur zur ausreichenden Versorgung der Bürgerinnen und Bürger nicht vorhanden. Die notwendige Ansiedlung von Einzelhandel wird durch das Einzelhandelskonzept verhindert. Zur Veränderung des Einzelhandelskonzept haben wir ebenfalls einen Antrag gestellt.
Die Lage des Neubaugebiets fördert nicht eine sinnvolle Stadtentwicklung.
Es wird eine “Trabantensiedlung” entstehen die mehr Bezug zu Remscheid / Lennep als zu Radevormwald hat. Das kann für eine ganzheitliche Stadtentwicklung von Radevormwald keinen Sinn machen.
Die generelle verkehrliche Anbindung ist nicht ausreichend.
Das Baugebiet befindet sich an einer Landstrasse (L81) die in keinster Weise den notwendigen Belastungen standhalten kann. Es ist ab zu sehen das schon durch die Baumaßnahmen diese Strasse so beeinträchtigt wird das eine teure Sanierung erfolgen muss. Die Straße ist eine Landstrasse dir durch StrassenNRW betreut wird. Es ist zu erwarten das die Kosten auf Radevormwald abgewälzt werden.
Die Anzahl der Zugänge in das Baugebiet sind nicht ausreichend.
Zur Zeit werden max. 2 Zugänge (der zweite Zugang erst im 3. Bauabschnitt) in das Neubaugebiet geplant. Geht man von den letzten Präsentationen der Verwaltung aus werden ca. 290 Wohneinheiten dort entstehen. Aus unserer Sicht kann dann dort mit ca. 800 Bürgern gerechnet werden. Geht man davon aus das heutzutage 2 Autos pro Haushalt schon der Regelfall bedeutet kann man von ca. 600 Fahrzeugen ausgehen. Was das für zwei Zugänge bedeutet kann sich jeder selber ausmalen.
Es wird ökologisch wertvolle Landschaft vernichtet.
Nach Wikipedia beträgt der Flächenverbrauch (basierend auf Zahlen aus 2015) ca. 61.000 m² pro Tag. Aus unserer Sicht stellt die Fläche in Karthausen eine solche ökologisch wertvolle Fläche dar. Das ist auch insbesondere nachvollziehbare weil unmittelbar an das Baugebiet angrenzend ein Landschaftsschutzgebiet anschließt. Der 3. Bauabschnitt ist sogar noch komplett Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets. Teile des zweiten Bauabschnittes sind ebenfalls noch geschützt. Die Aufhebung für beide Bauabschnitte müsste von der Stadt noch beantragt werden. Inzwischen ist uns eine (unbestätigte) Information zugekommen das schon Mitte August die Aufhebung des Landschaftsschutzes beantragt wurde.
Die Beeinträchtigung eines unmittelbar angrenzenden Baudenkmals ist wahrscheinlich.
Der, direkt an der Strasse (L81) gelegene Bauernhof ist ein eingetragenes Baudenkmal. Nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ist schon eine Genehmigung erforderlich wenn das Baudenkmal “beeinträchtigt” wird. Auf Grund der verkehrlichen Situation gehen wird davon aus das die Strasse (L81) verbreitert werden muss. Das wird insbesondere notwendig werden weil diese Straße jetzt noch keinen Bürgersteig hat. Vor dem Hintergrund das dort auch viel Kinder wohnen werden ist die Bereitstellung eines Bürgersteigs und, nach unserer Auffassung, auch eines Radwegs unbedingt erforderlich. Das wurde auch von der Verwaltung in der Vorlage zum Ausschuss schon aufgeführt. Es ist zu erwarten das die Breite der Fahrbahn (inklusive Gehweg und Fahrradweg) von ca. 5 m auf ca. 8 m ansteigen wird. Diese Verbreiterung wird das Baudenkmal wesentlich beeinflussen.
Die Möglichkeit zentrumsnahe Gebiete zu erschließen wurde nicht betrachtet.
Als Ersatz für Karthausen stehen ausreichend Bauflächen in Nadelsiepen und in der Hermanstrasse zur Verfügung. Dies ist insbesondere relevant weil dort keine Rahmenbedingungen die die Erschließung behindern könnten (Denkmal, ungünstige Anbindung, Versorgung, Landschaftsschutz, etc.) bekannt sind. Weiterhin sind diese Gebiete im Flächennutzungsplan schon als “Bauerwartungsland” gekennzeichnet.
Die Ziele der integriertenHandlungskonzepte werden nicht beachtet.
Durch die integrierten Handlungskonzepte soll u. A. der “Verödung” der Innenstadt entgegengewirkt werden. Für die Bevölkerung sollen Anreize geschaffen werden in der Innenstadt einzukaufen. Das Vorhaben der Verwaltung ein Baugebiet am äußersten Rand von Radevormwald zu erschließen widerspricht der Zielsetzung, der auch durch öffentliche Mittel geförderten Projekte, vollständig. Man könnte den Eindruck gewinnen das hier eher die Stadtentwicklung von Remscheid-Lennep (das zukünftige DOC in Lennep ist nur 4,1 Kilometer entfernt) vorangetrieben werden soll.
Durch die Nichtbeachtung der Ziele der integrierten Handlungskonzepte können Rückzahlung von Fördermitteln nicht ausgeschlossen werden.
Durch die Erschließung zentrumsnaher Baugebiete (wie z.B. Nadelsiepen + Hermanstrasse) könnte diese Gefahr komplett gebannt werden. Dadurch könnte auch gegenüber dem Fördergeber die Ernsthaftigkeit der Radevormwalder Stadtentwicklung dargestellt werden.
Wegen dieser schwerwiegenden Gründe hat sich die UWG Fraktion entschlossen diesen Antrag zu stellen. Es wäre folgerichtig das Neubaugebiet vollständig ab zu lehnen.
Durch den, vorn der Verwaltung schnell durchgeführten Ankauf von Grundstücken, müssen wir auch die dadurch erzeugte Haushaltssituation (Haushaltssicherungskonzept) beachten. Die Verwaltung hat dort die Politik unter einen besonderen Zugzwang gesetzt.
Nur deswegen erscheint uns der Kompromiss (nur der erste Bauabschnitt soll realisiert werden) vertretbar.
Dabei ist es uns besonders wichtig zu betonen das es uns nicht um eine “Verhinderungspolitik” geht. Wir haben schon mehrfach die Nutzung der anderen Flächen (Nadelsiepen + Hermanstrasse) gefordert. Das wird in der Begründung unseres Antrags auch ausdrücklich erwähnt.
Wir würden uns freuen dazu von Ihnen ein Feedback zu erhalten. Bitte benutzen Sie unser Kontaktformular.
Am 18.4.2018 fand im Sitzungssaal in der Burgstrasse 8 die 14. Sitzung des Ausschusses Kultur, Tourismus und Verkehr (AKTV) statt. Die Tagesordnung wurde im Ratsinformationssystem abgelegt.
Zwei Themen waren in diesem Ausschuss besonders interessant.
Antrag der UWG zu der Markierung von öffentlichen Parkflächen
Vorlage der Verwaltung zur Verkehrssituation in der Ülfestrasse
Diese Sitzung wurde von uns aktiv eingefordert da unser Antrag im Bauausschuss an den AKTV verwiesen wurde und lange unklar war wann der Ausschuss konkret einberufen wird.
Als erster Tagesordnungspunkt präsentierte H. Scholz (Sparkasse Radevormwald) die Förderkulisse der Sparkasse. Im Rahmen dieser Förderkulisse (Stiftungen der Sparkasse) unterstützt die Sparkasse Radevormwald viele gemeinnützige Institutionen (Vereine, etc.) in Radevormwald und Hückeswagen. Viele Projekte könnten ohne die Unterstützung der Sparkasse nicht umgesetzt werden. Dabei berichtet H. Scholz über die Finanzierung dieser Projekte insbesondere auch vor dem Hintergrund der sinkenden Zinsen am Kapitalmarkt. Unter Anderem erfolgt die Finanzierung der Projekte auch aus den Zinserträgen der eingerichteten Stiftungen.
Wir befürworten die Arbeit der Sparkasse und hoffen das die Stiftungen auch in Zukunft weiterhin so tätig sein werden.
Als Tageordnungspunkt 2 wurde dann unser Antrag aufgerufen. Hierbei geht es darum, das durch Breite der Fahrzeuge in den letzten Jahre kontinuierlich zugenommen hat. Damit wird es sehr schwierig mit den “breiten” Fahrzeugen in zu schmal gekennzeichnete Parklücken zu kommen. Ein Austeigen für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger ist dann vielfach nicht mehr ohne Beschädigungen an anderen Fahrzeugen möglich. Eine Beitrag auf www.welt.de beschreibt diese Situation perfekt.
Die Verwaltung war sehr gut vorbereitet und konnte präsentieren das durch eine neue Markierung natürlich einige Parkplätze wegfallen werden. Konkret würden dadurch 6 Plätze auf dem Hohenfuhrplatz, 9 Plätze auf der Poststrasse und 3 Plätze auf der Grabenstrasse entfallen.
Grundsätzlich haben sich alle Fraktionen dem Antrag angeschlossen. Nur die weiteren Schritte wurden kontrovers diskutiert. Fr. Kötter (SPD) sprach sich dafür aus das nur zukünftige Bauvorhaben diese Situation berücksichtigen sollte. Die CDU schloss sich der SPD an. H. Schröder (FDP) sprach sich für eine sofortige Umsetzung aus. Die Grünen schlossen sich der FDP an.
Im Antrag hatten wir allerdings auch nur darum gebeten die Kosten für eine Umstellung zu ermitteln. Genau das wurde dann auch beschlossen. Das Ergebnis soll im nächsten Ausschuss vorgestellt werden. Wir werden uns das ansehen und gegebenfalls weitere Anträge zur Umsetzung stellen.
Der Tagesordnungspunkt 3 behandelte die Verkehrssituation auf der Ülfestrasse. Dazu berichtete ein Anwohner über die aktuelle Situation und forderte das die gesamte Ülfestrasse in eine 30er Zone umgewandelt wird. Auch die Untersuchungen der Verwaltung bestätigten das dort viel zu schnell gefahren wird. Nach Messungen überschreiten 39% der Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Teilweise konnten Geschwindigkeiten bis zu 110 km/h gemessen werden. Das ist, in Anbetracht das sich an dieser Strasse ein Kindergarten und ein Seniorenheim befindet, eine nicht haltbare Situation. Eine durchgehende ganztägige 30er Zone kann aus rechtlichen Gründen (Aussage der Verwaltung) nicht eingerichtet werden. Die Verwaltung schlägt dafür eine sogenannte “Aufplasterung” vor. Die Kosten hierfür belaufen sich, in verschiedenen Variante, bis zu 60.000,- €.
Die UWG ist nicht der Meinung der Verwaltung und wird die Einrichtung einer 30er Zone prüfen. Nach unserer Auffassung sind die Aufpflasterungen die falsche Maßnahme und nicht ausreichend wirksam. Eine durchgehende 30er Zone und eine wirkliche Kontrolle (Verkehrsüberwachung durch “Blitzer”) könnte das Problem besser und kostengünstiger lösen.
Nach Diskussion wurde beschlossen die teuerste Variante der “Aufpflasterung” um zu setzen. Nachdem der Kämmerer die Haushaltssituation geschildert hatte wird dieser Betrag für das Jahr 2019 in den Haushalt eingestellt.
Ob die Stadtverwaltung das dann allerdings umsetzen kann ist vor dem Hintergrund der Ermächtigungsübertragungen für die UWG mehr als fraglich.